Brandschutz

Solide Kenntnisse über den vorbeugenden Brandschutz gewinnen zunehmend an Bedeutung, da alle Bundesländer mit der Novellierung ihrer Bauordnungen in unterschiedlicher Weise die Forderung nach der Vorlagen von Brandschutznachweisen stellen.

Die Brandschutzanforderungen an Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 5 sind in den Landesbauordnungen standardisiert und ablesbar.

Wir erstellen eigenverantwortlich bautechnische Nachweise für Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 4. Dadurch entfallen in den oben genannten Bundesländern die kostenpflichtigen bauaufsichtlichen Prüfungen der Brandschutznachweise. Sind Abweichungen vom geltenden Baurecht erforderlich oder gewünscht, werden sie von uns im Brandschutznachweis formuliert und der Bauaufsichtsbehörde gegenüber begründet.

Nach Erteilung der Baugenehmigung übernehmen wir die erforderliche Bauüberwachung und bescheinigen zur Fertigstellung des Objektes, die Übereinstimmung der Bauausführung mit dem erstellten Brandschutznachweis.
 
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Brandschutz

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