Brandschutz
Solide Kenntnisse über den vorbeugenden Brandschutz gewinnen zunehmend an Bedeutung, da alle Bundesländer
mit der Novellierung ihrer Bauordnungen in unterschiedlicher Weise die Forderung nach der Vorlagen
von Brandschutznachweisen stellen.
Die Brandschutzanforderungen an Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 5 sind in den Landesbauordnungen
standardisiert und ablesbar.
Wir erstellen eigenverantwortlich bautechnische Nachweise für Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 4. Dadurch
entfallen in den oben genannten Bundesländern die kostenpflichtigen bauaufsichtlichen Prüfungen der Brandschutznachweise.
Sind Abweichungen vom geltenden Baurecht erforderlich oder gewünscht, werden sie von uns im Brandschutznachweis
formuliert und der Bauaufsichtsbehörde gegenüber begründet.
Nach Erteilung der Baugenehmigung übernehmen wir die erforderliche Bauüberwachung und bescheinigen zur
Fertigstellung des Objektes, die Übereinstimmung der Bauausführung mit dem erstellten Brandschutznachweis.